Als Diplom-Psychologe und Heilpraktiker für Psychotherapie darf ich psychische Störungen fachlich diagnostizieren. Rechtlich gesehen, muss diese Diagnose im Gesundheitssystem (im Sinne der gesetzlichen Krankenkassen) nicht automatisch anerkannt werden.
Ich führe eine umfassende psychologische Diagnostik durch, orientiert an ICD‑ und DSM‑Kriterien. Das umfasst Anamnese, Testverfahren, Befundlage und eine klare diagnostische Einordnung.
Viele Fachärzt:innen nutzen meinen Befundbericht als wertvolle Grundlage und übernehmen die Diagnose, manche ergänzen den Befund durch eigene Untersuchungen.
Wichtig zu wissen: Auch Diagnosen von approbierten Psychotherapeut:innen oder Fachärzt:innen werden von einzelnen Ärzt:innen nicht automatisch übernommen. Das bedeutet: Unabhängig davon, von welcher qualifizierten Fachperson eine Diagnostik stammt, kann es immer vorkommen, dass Fachärzt:innen eine eigene Einschätzung vornehmen – insbesondere, wenn es um medikamentöse Behandlung geht. In letzter Instanz entscheidet ausschließlich der behandelnde Arzt über die Medikamentenverordnung (z. B. Methylphenidat).
Befundbericht, der sich an den diagnostischen Kriterien nach ICD‑10/ICD‑11 sowie den DSM‑5‑Kriterien orientiert
Sie erhalten einen formal gültigen Befundbericht, der sich an den diagnostischen Kriterien nach ICD‑10/ICD‑11 sowie den DSM‑5‑Kriterien orientiert. Der Bericht enthält eine nachvollziehbare Darstellung der Anamnese, der Testverfahren, der Befundlage und der diagnostischen Einordnung. Zudem orientiert sich die gesamte Diagnostik an den Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von ADHS von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AMWF) sowie an Empfehlungen anerkannter Fachgesellschaften.
