Als Diplom-Psychologe mit der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie darf ich psychische Störungen diagnostizieren. Meine Kooperationspartnerin Dr. Lena Schirmer (approbierte Psychologische Psychotherapeutin) ist Fachärzten gleichgestellt.
Sie erhalten einen formal gültigen Befundbericht, der sich an den diagnostischen Kriterien nach ICD‑10/ICD‑11 sowie den DSM‑5‑Kriterien orientiert. Der Bericht enthält eine nachvollziehbare Darstellung der Anamnese, der Testverfahren, der Befundlage und der diagnostischen Einordnung. Zudem orientiert sich die gesamte Diagnostik an den S3-Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von ADHS von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) sowie an Empfehlungen anerkannter Fachgesellschaften.
Der Befundbericht stellt für die weiterbehandelnden Ärzt:innen eine wertvolle Grundlage dar, um ggf. ein passendes Medikament verschrieben zu bekommen, manche ergänzen den Befund durch eigene Untersuchungen.
Der Befundbericht wird von Dipl.-Psych. Christian Hilscher verfasst und von Dr. Lena Schirmer verifiziert und gegengezeichnet. Der Bericht wird von allen relevanten Stellen (Behörden, Ämtern, Weiterbehandlern) normalerweise anerkannt.
