Wird die Diagnose anerkannt?

Als Diplom-Psychologe mit der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie darf ich psychische Störungen diagnostizieren. Meine Kooperationspartnerin Dr. Lena Schirmer ist approbierte Psychologische Psychotherapeutin. Als approbierte Psychotherapeutin gehört sie zu den staatlich anerkannten Heilberufen und ist zur eigenständigen Ausübung von Psychotherapie sowie zur Diagnostik psychischer Störungen berechtigt.

Sie erhalten einen formal gültigen Befundbericht, der sich an den diagnostischen Kriterien nach ICD‑10/ICD‑11 sowie den DSM‑5‑Kriterien orientiert. Der Bericht enthält eine nachvollziehbare Darstellung der Anamnese, der Testverfahren, der Befundlage und der diagnostischen Einordnung. Zudem orientiert sich die gesamte Diagnostik an den S3-Leitlinien zur Diagnostik und Therapie von ADHS von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) sowie an Empfehlungen anerkannter Fachgesellschaften.

Der Befundbericht stellt für die weiterbehandelnden Ärzt:innen eine wertvolle Grundlage dar, um ggf. ein passendes Medikament verschrieben zu bekommen, manche ergänzen den Befund durch eigene Untersuchungen.

Sie erhalten keinen bloßen Screening-Befund, sondern einen ausführlich begründeten diagnostischen Befundbericht, der die erhobenen Informationen, Testbefunde, Differentialdiagnostik und diagnostische Einordnung nachvollziehbar dokumentiert.

Der Befundbericht wird von Dipl.-Psych. Christian Hilscher verfasst und von Dr. Lena Schirmer verifiziert und gegengezeichnet. Eine verbindliche Anerkennung durch jede Behörde, Krankenkasse, Versicherung oder sonstige Institution kann jedoch nicht garantiert werden, da die jeweiligen Stellen eigene rechtliche oder formale Anforderungen an diagnostische Nachweise stellen können.