FAQ – ADHS-Diagnostik

Ja, es wird nach den aktuellen Leitlinien eine Standarddiagnostik durchgeführt und ein Befundbericht erstellt. Sie können sich dann vom Psychiater/Neurologen entsprechende ADHS-Medikamente verschreiben lassen, was dann über die KK laufen kann.

Die Diagnostik wird von mir – Christian Hilscher, klinischer Psychologe – durchgeführt; Verifizierung und Gegenzeichnung durch Dr. Lena Schirmer, Psychologische Psychotherapeutin – … mehr über uns.

Leider nicht (es sei denn, Sie haben einen guten Dolmetscher für Tests und Online-Sitzungen); die gesamt Test-Diagnostik ist in deutscher Sprache.

Grundsätzlich können Sie einen im Rahmen meiner ADHS-Diagnostik erstellten Befundbericht selbstverständlich bei anderen Stellen, beispielsweise im Rahmen eines Antrags oder Widerspruchs beim Versorgungsamt, einreichen. Ob und in welchem Umfang der Befundbericht dort berücksichtigt wird und welche Bedeutung ihm für die Feststellung eines GdB zukommt, entscheidet jedoch ausschließlich die jeweils zuständige Behörde. Eine Anerkennung oder einen bestimmten GdB kann ich daher nicht zusichern.